Rundfunkbeitrag bei Schwerbehinderung: Befreiung & Ermäßigung
Menschen mit Schwerbehinderung können je nach Grad der Behinderung (GdB) und Merkzeichen eine Ermäßigung oder vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag erhalten.
Ermäßigung auf 6,12 € (Merkzeichen RF)
Das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis steht für „Rundfunkbeitrag". Es wird vom Versorgungsamt vergeben, wenn die behinderungsbedingte Einschränkung die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen dauerhaft wesentlich erschwert.
Mit Merkzeichen RF zahlen Sie nur noch 6,12 € statt 18,36 € monatlich — eine Ermäßigung von zwei Dritteln.
Wer bekommt das Merkzeichen RF?
- GdB ab 80, wenn eine erhebliche Einschränkung der Bewegungsfähigkeit vorliegt
- Blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen (GdB 60 für Sehen)
- Gehörlose oder wesentlich hörgeschädigte Menschen
Vollständige Befreiung
Eine vollständige Befreiung (0 €) ist möglich bei:
- Taubblindheit (Merkzeichen TBL)
- Bezug von Blindenhilfe
- Bezug von Eingliederungshilfe
So beantragen Sie Ermäßigung oder Befreiung
- Kopie des Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite) bereithalten.
- Bei Merkzeichen RF: Formular „Antrag auf Ermäßigung" auf rundfunkbeitrag.de ausfüllen.
- Bei Taubblindheit: Formular „Antrag auf Befreiung" ausfüllen.
- Nachweis beifügen und einreichen.
GdB ab 50 ohne Merkzeichen RF
Ein GdB ab 50 allein berechtigt nicht zur Ermäßigung oder Befreiung. Sie benötigen zusätzlich ein anerkanntes Merkzeichen oder den Bezug einer befreiungsberechtigenden Sozialleistung.
Häufige Fragen
Was bedeutet das Merkzeichen RF?
RF steht für „Rundfunkbeitrag" und bescheinigt, dass die behinderte Person wegen ihrer Einschränkung dauerhaft nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen kann. Es berechtigt zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrags auf ein Drittel.
Ich habe GdB 100 — bin ich automatisch befreit?
Nein. Auch bei GdB 100 ist nicht automatisch eine Befreiung oder Ermäßigung vorgesehen. Es kommt auf das Merkzeichen an (RF, TBL, oder andere qualifizierende Merkzeichen).
Kann ich die Ermäßigung rückwirkend beantragen?
Ja, bis zu 3 Jahre rückwirkend, wenn der Schwerbehindertenausweis mit dem entsprechenden Merkzeichen für den gesamten Zeitraum gültig war.