Rundfunkbeitrag nicht zahlen: Welche Konsequenzen drohen?
Immer wieder fragen sich Bürgerinnen und Bürger: Was passiert eigentlich, wenn ich den Rundfunkbeitrag einfach nicht zahle? Die kurze Antwort: Der Beitragsservice hat weitreichende Möglichkeiten, offene Beiträge einzutreiben — bis hin zur Zwangsvollstreckung.
Der Ablauf bei Nichtzahlung
Stufe 1: Zahlungserinnerung
Wenn der Beitrag nicht zum Fälligkeitstermin eingeht, erhalten Sie zunächst eine Zahlungserinnerung. Das ist noch kein Mahnbescheid, sondern eine freundliche Erinnerung.
Stufe 2: Festsetzungsbescheid
Bleiben Sie weiterhin säumig, erlässt der Beitragsservice einen sogenannten Festsetzungsbescheid. Darin werden die offenen Beiträge plus ein Säumniszuschlag (1% der rückständigen Beiträge, mindestens 8 €) festgesetzt. Dieser Bescheid ist ein Verwaltungsakt — vergleichbar mit einem Steuerbescheid.
Stufe 3: Mahnung
Wird auch nach dem Festsetzungsbescheid nicht gezahlt, folgt eine Mahnung mit einer letzten Zahlungsfrist.
Stufe 4: Vollstreckung
Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel. Das bedeutet: Der Beitragsservice kann ohne Gerichtsverfahren eine Zwangsvollstreckung einleiten. Das kann bedeuten:
- Pfändung des Bankkontos (Kontopfändung)
- Pfändung des Gehalts (Lohnpfändung)
- Eintrag beim Vollstreckungsgericht
- Im Extremfall: Erzwingungshaft (äußerst selten, aber rechtlich möglich)
Kann ich den Rundfunkbeitrag kündigen?
Nein. Der Rundfunkbeitrag ist eine gesetzliche Abgabe, kein Vertrag. Sie können ihn nicht kündigen, solange Sie eine Wohnung in Deutschland bewohnen. Auch wenn Sie keine Empfangsgeräte besitzen oder den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht nutzen.
Was Sie tun können: Sich abmelden (wenn die Voraussetzungen vorliegen) oder sich befreien lassen (bei Bezug von Sozialleistungen, Behinderung etc.).
Was tun bei offenen Beiträgen?
Wenn Sie bereits Rückstände haben, ist der beste Weg: Kontakt zum Beitragsservice aufnehmen und eine Ratenzahlung vereinbaren. Der Beitragsservice bietet in der Regel Ratenzahlungspläne an. Ignorieren verschlimmert die Situation nur.
Der Mythos „GEZ umgehen"
Im Internet kursieren zahlreiche Tipps, wie man den Rundfunkbeitrag angeblich „umgehen" kann — von falschen Abmeldungen bis hin zu rechtlich fragwürdigen Widerspruchsschreiben. Keiner dieser Tipps funktioniert dauerhaft. Der Beitragsservice gleicht seine Daten regelmäßig mit den Einwohnermeldeämtern ab. Falsche Angaben (z.B. vorgetäuschter Auslandsumzug) können als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen belegt werden.
Häufige Fragen
Kann ich den Rundfunkbeitrag mit einem Widerspruch stoppen?
Ein Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid ist möglich, hat aber keine aufschiebende Wirkung — Sie müssen trotzdem zahlen, bis über den Widerspruch entschieden ist. Die Erfolgsquote bei Widersprüchen aus Prinzip (z.B. „Ich nutze den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht“) liegt praktisch bei null.
Verjähren Rundfunkbeiträge?
Ja, die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (§ 31 RBStV). Allerdings unterbricht jeder Festsetzungsbescheid die Verjährung. In der Praxis verjähren Rundfunkbeiträge daher selten.
Kann ich ins Gefängnis kommen weil ich den Rundfunkbeitrag nicht zahle?
Theoretisch ja — bei wiederholter Weigerung trotz Vollstreckung kann Erzwingungshaft angeordnet werden. Das ist aber äußerst selten und kommt nur in extremen Ausnahmefällen vor.