Rundfunkbeitrag bei Zusammenziehen: Alles was Sie wissen müssen
Sie ziehen mit Ihrem Partner, Ihrer Partnerin oder in eine WG? Dann zahlen Sie möglicherweise doppelt Rundfunkbeitrag — denn pro Wohnung ist nur ein Beitrag fällig. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Beitragskonto abmelden und was Sie beachten müssen.
Das Wichtigste in Kürze
Pro Wohnung in Deutschland fällt genau ein Rundfunkbeitrag an (18,36 € monatlich, Stand 2026). Es spielt keine Rolle, wie viele Personen in der Wohnung leben. Wenn Sie zu jemandem ziehen, der bereits zahlt, können Sie Ihr eigenes Beitragskonto abmelden.
Wer zahlt nach dem Zusammenziehen?
Die Person, die bereits ein Beitragskonto für die gemeinsame Wohnung hat, zahlt weiter. Alle anderen Bewohner können sich abmelden — müssen aber den Namen und die Beitragsnummer der zahlenden Person angeben.
In einer WG einigen sich die Bewohner untereinander, wer das Beitragskonto führt. Häufig wird der Beitrag intern aufgeteilt, aber gegenüber dem Beitragsservice ist nur eine Person kontoführend.
Brauche ich eine Ummeldung oder eine Abmeldung?
Abmeldung — wenn Sie Ihre bisherige Wohnung komplett aufgeben und in die Wohnung der anderen Person ziehen. Ihr altes Beitragskonto wird geschlossen.
Ummeldung — wenn Sie nur Ihre Adresse ändern, aber weiterhin allein in einer Wohnung leben (z.B. Umzug in eine neue Wohnung ohne Mitbewohner). In diesem Fall bleibt Ihr Beitragskonto bestehen, nur die Adresse ändert sich.
Was Sie für die Abmeldung benötigen
- Ihre eigene Beitragsnummer
- Name der Person, die in der gemeinsamen Wohnung bereits zahlt
- Beitragsnummer dieser Person
- Datum des Einzugs in die gemeinsame Wohnung
Häufige Fragen
Ab wann gilt die Abmeldung?
Die Abmeldung gilt ab dem Monat des Zusammenzugs, wenn Sie den Antrag rechtzeitig stellen. Bereits gezahlte Beiträge für Folgemonate werden erstattet.
Was passiert wenn wir wieder auseinanderziehen?
Wenn Sie wieder in eine eigene Wohnung ziehen, werden Sie vom Beitragsservice automatisch zur Neuanmeldung aufgefordert. Der Beitragsservice gleicht die Daten mit den Meldeämtern ab.
Mein Partner zahlt nicht — kann ich trotzdem abmelden?
Nein. Sie können sich nur abmelden, wenn die andere Person ein aktives, zahlendes Beitragskonto für die gemeinsame Wohnung hat. Wenn niemand zahlt, müssen Sie sich selbst anmelden.