Rundfunkbeitrag abmelden bei Umzug ins Ausland: Komplette Anleitung

1. Juli 2026 · 5 Min. Lesezeit

Wer seinen Wohnsitz in Deutschland dauerhaft aufgibt und ins Ausland zieht, kann den Rundfunkbeitrag abmelden. Aber Achtung: nicht jeder Auslandsaufenthalt berechtigt zur Abmeldung.

Dauerhafter vs. befristeter Umzug

Dauerhafter Umzug: Sie geben Ihre Wohnung in Deutschland komplett auf, melden sich beim Einwohnermeldeamt ab, und ziehen ins Ausland. In diesem Fall ist die Abmeldung unkompliziert.

Befristeter Umzug (z.B. Auslandssemester, Entsendung): Hier ist eine Abmeldung nur möglich, wenn Sie Ihre Wohnung in Deutschland vollständig untervermieten und der Untermieter den Rundfunkbeitrag übernimmt. Behalten Sie Ihre Wohnung, sind Sie weiterhin beitragspflichtig — auch wenn Sie monatelang im Ausland leben.

EU vs. Nicht-EU — gibt es Unterschiede?

Für die Abmeldung des Rundfunkbeitrags macht es keinen Unterschied, ob Sie innerhalb der EU (z.B. Frankreich, Spanien) oder außerhalb der EU (z.B. USA, Thailand) umziehen. Entscheidend ist einzig, dass Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland aufgeben.

Welche Nachweise brauche ich?

  • Abmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt — das wichtigste Dokument. Beantragen Sie die Abmeldung beim Meldeamt bevor oder kurz nach Ihrem Auszug.
  • Optional: Nachweis über den neuen Wohnsitz im Ausland (Mietvertrag, Anmeldebescheinigung). Wird nicht immer verlangt, kann aber die Bearbeitung beschleunigen.

So melden Sie sich ab

  1. Beim Einwohnermeldeamt abmelden (persönlich oder per Post).
  2. Abmeldebestätigung erhalten.
  3. Abmeldeformular auf rundfunkbeitrag.de ausfüllen. Grund: „Dauerhafter Wegzug ins Ausland".
  4. Abmeldebestätigung als Nachweis beifügen.
  5. Einreichen per Post oder online.

Was passiert mit bereits gezahlten Beiträgen?

Zu viel gezahlte Beiträge (z.B. für das laufende Quartal) werden automatisch erstattet. Die Erstattung erfolgt auf das Konto, von dem die letzten Beiträge eingezogen wurden.

Häufige Fragen

Ich behalte meine Wohnung in Deutschland, bin aber die meiste Zeit im Ausland. Kann ich mich abmelden?

Nein. Solange Sie eine Wohnung in Deutschland haben und dort gemeldet sind, besteht Beitragspflicht — unabhängig davon, wo Sie sich tatsächlich aufhalten.

Ich ziehe für ein Auslandssemester weg. Lohnt sich die Abmeldung?

Nur wenn Sie Ihre Wohnung vollständig untervermieten. Dann meldet sich der Untermieter an und zahlt. Bei kurzen Aufenthalten (3-6 Monate) ist der Aufwand oft größer als die Ersparnis.

Muss ich mich wieder anmelden, wenn ich nach Deutschland zurückkehre?

Ja. Bei der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt wird automatisch auch eine Anmeldung beim Beitragsservice ausgelöst. Sie erhalten Post mit der Aufforderung zur Anmeldung.

Pflichthinweis: Privater Online-Service. Kein offizielles Beitragsservice. Formbote ist ein privatwirtschaftlicher Service zur Antragsbearbeitung. Wir sind weder Teil des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice noch einer Behörde. Mit Beauftragung bevollmächtigst du uns zur Vorbereitung und Einreichung deiner Abmeldung.