Bei Auswanderung, dauerhaftem Wegzug oder Aufgabe der deutschen Wohnung.
Wir prüfen Ihre Angaben und reichen die Abmeldung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ein. Das gilt bei Auswanderung, dauerhaftem Wegzug ins Ausland und Auslandsaufenthalten, bei denen die deutsche Wohnung aufgegeben wird.
Ihr Grund für die Abmeldung ist erfasst. Wir wählen automatisch den passenden Antragstyp beim Beitragsservice.
Name, Adresse, Beitragsnummer und Datum. Formatprüfung erfolgt vor dem Versand.
Wir prüfen die Angaben auf Vollständigkeit und reichen die Abmeldung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ein.
Sie erhalten den Einreichungsbeleg per E-Mail. Zahlung erst nach Bearbeitung.
Sobald der deutsche Wohnsitz offiziell aufgegeben ist, entfällt die Beitragspflicht. Wir prüfen Ihre Angaben und reichen die GEZ Abmeldung bei Auswanderung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ein.
Zum Datum der Abmeldung des deutschen Hauptwohnsitzes. Grundlage ist die Abmeldebestätigung der deutschen Meldebehörde.
Ja, eine automatische Abmeldung erfolgt nicht. Der Beitragsservice erfährt nicht automatisch vom Wegzug, deshalb muss die Abmeldung aktiv eingereicht werden.
Ein Ruhen des Beitragskontos ist nicht vorgesehen. Wird der deutsche Hauptwohnsitz aufgegeben, kann abgemeldet werden. Bleibt er bestehen, bleibt auch der Rundfunkbeitrag fällig.
In der Regel genügt die Abmeldebestätigung der deutschen Meldebehörde. Ein Nachweis über den neuen Wohnsitz im Ausland kann die Bearbeitung beschleunigen, ist aber nicht zwingend erforderlich.
Solange ein deutscher Hauptwohnsitz besteht, bleibt der Rundfunkbeitrag fällig. Erst bei vollständiger Aufgabe des deutschen Wohnsitzes kann das Beitragskonto abgemeldet werden.
Ja. Der Beitragsservice beendet das Konto zum offiziellen Wegzugsdatum und erstattet bereits gezahlte Beiträge für diesen Zeitraum.
Die Beitragspflicht knüpft an das Innehaben einer Wohnung im Sinne des RBStV an. Eine Wohnung im Ausland begründet keine Beitragspflicht in Deutschland.
Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen entfallen. Maßgeblich ist der Monat, in dem die deutsche Wohnung aufgegeben wird.
Der Beitragsservice erfährt vom Wegzug nicht automatisch. Nach § 8 RBStV ist das Ende des Innehabens einer Wohnung aktiv anzuzeigen.