Bei Auszug ohne neue eigene Wohnung, Zusammenzug oder Umzug ins Ausland.
GEZ bei Umzug abmelden oder kündigen: Wir prüfen Ihre Angaben und reichen die Abmeldung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ein. Das gilt beim Auszug ohne neue eigene Wohnung ebenso wie beim Einzug in eine WG oder in eine Wohnung, für die bereits ein Beitrag gezahlt wird. Ziehen Sie in eine neue eigene Wohnung, wird das Beitragskonto stattdessen auf die neue Adresse übertragen.
Ihr Grund für die Abmeldung ist erfasst. Wir wählen automatisch den passenden Antragstyp beim Beitragsservice.
Name, Adresse, Beitragsnummer und Datum. Formatprüfung erfolgt vor dem Versand.
Wir prüfen die Angaben auf Vollständigkeit und reichen die Abmeldung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ein.
Sie erhalten den Einreichungsbeleg per E-Mail. Zahlung erst nach Bearbeitung.
Sie wählen den Grund für den Umzug, geben bisherige und neue Adresse, das Auszugsdatum und - falls vorhanden - Ihre Beitragsnummer an. Wir prüfen die Angaben und reichen die Abmeldung der GEZ bei Umzug beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ein.
Formal gibt es keine Kündigung, sondern nur die Abmeldung des Beitragskontos. Wer die GEZ bei Umzug kündigen möchte, meint damit die Abmeldung - möglich ist sie, wenn Sie danach keine eigene Wohnung mehr innehaben oder in eine bereits gemeldete Wohnung ziehen.
Nach § 8 RBStV ist die Änderung unverzüglich anzuzeigen. In der Praxis sollten Sie den Umzug innerhalb eines Monats nach dem Auszug melden, damit keine Beiträge für die alte Wohnung weiterlaufen.
Ziehen Sie in eine neue eigene Wohnung, wird die GEZ nur ummeldet und die Beitragsnummer bleibt bestehen. Ziehen Sie in eine Wohnung mit bereits gemeldeter Beitragsnummer, wird Ihr eigenes Konto abgemeldet.
Immer dann, wenn Sie in eine bereits gemeldete Wohnung ziehen, ins Ausland auswandern oder die Wohnung dauerhaft aufgelöst wird.
Beim Auszug ohne neuen eigenen Haushalt (z. B. WG mit bestehender Beitragsnummer oder Zusammenzug) kann der Rundfunkbeitrag abgemeldet werden. Bei Auszug in eine neue eigene Wohnung genügt eine Ummeldung.
Ja. Wenn Sie Ihre Wohnung abmelden und keinen neuen eigenen Haushalt beziehen, sollten Sie auch das Beitragskonto abmelden. Wir prüfen Ihre Angaben und reichen die GEZ Wohnung abmelden korrekt beim Beitragsservice ein.
Wird eine Wohnung dauerhaft aufgegeben, kann das Beitragskonto beim Beitragsservice abgemeldet werden. Wir prüfen Ihre Angaben und reichen die Abmeldung korrekt ein.
Existiert in der WG bereits eine Beitragsnummer, wird Ihr eigenes Beitragskonto ab dem Einzugsdatum abgemeldet. Pro Wohnung wird nur ein Rundfunkbeitrag fällig.
In der Regel genügen die bisherige und die neue Adresse sowie das Ummeldedatum. Bei Zusammenzug zusätzlich die Beitragsnummer der Person, die in der neuen Wohnung bereits zahlt.
Ob Kündigung, Abmeldung oder Ummeldung: entscheidend ist allein, wie Sie nach dem Umzug wohnen. Diese fünf Konstellationen decken die meisten Fälle ab.
Sie geben die Wohnung auf und beziehen keine neue eigene Wohnung. Die Beitragspflicht endet, das Beitragskonto wird beim Beitragsservice geschlossen.
Sie behalten eine eigene Wohnung, nur die Adresse ändert sich. Hier erfolgt keine Abmeldung, sondern eine Ummeldung auf die neue Anschrift. Die Beitragsnummer bleibt bestehen.
Geben Sie beim Wegzug Ihren deutschen Wohnsitz dauerhaft auf, entfällt die Beitragspflicht vollständig. Grundlage ist in der Regel die Abmeldebestätigung der Meldebehörde.
Wird für die Wohnung bereits ein Rundfunkbeitrag gezahlt, fällt kein zweiter Beitrag an. Ihr eigenes Konto wird ab dem Einzugsdatum abgemeldet, benötigt wird die dort aktive Beitragsnummer.
Maßgeblich ist der Monat, in dem Sie die bisherige Wohnung aufgeben. Wird später gemeldet, erstattet der Beitragsservice zu viel gezahlte Beiträge in der Regel automatisch, sobald die Änderung erfasst ist.
Bei einem Umzug kommt es darauf an, ob Sie danach weiterhin eine eigene Wohnung innehaben. Davon hängt ab, ob Ihr Beitragskonto abgemeldet oder auf die neue Wohnung übertragen wird.
Wenn Sie nach dem Umzug wieder eine eigene Wohnung innehaben, bleibt die Beitragspflicht bestehen. Das Beitragskonto wird dann auf die neue Adresse übertragen. Eine Abmeldung kommt in diesem Fall nicht in Betracht.
Für jede Wohnung wird nur ein Rundfunkbeitrag fällig. Ziehen Sie mit einer Person zusammen, die den Beitrag bereits zahlt, kann Ihr eigenes Beitragskonto abgemeldet werden. Dafür wird die Beitragsnummer der zahlenden Person benötigt.
Geben Sie Ihre Wohnung auf, ohne eine neue eigene Wohnung zu beziehen, endet die Beitragspflicht. Das betrifft zum Beispiel den Umzug in ein Pflegeheim, den Einzug bei Angehörigen oder die Auflösung des Haushalts.
Nach § 8 RBStV sind sowohl der Beginn als auch das Ende des Innehabens einer Wohnung anzuzeigen. Ein Umzug ist dem Beitragsservice daher in jedem Fall mitzuteilen.
Nach § 7 Abs. 3 RBStV endet die Beitragspflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen entfallen. Maßgeblich ist der Monat, in dem Sie die bisherige Wohnung aufgeben.
In der Regel wird die Abmeldebestätigung der Meldebehörde für die bisherige Wohnung verlangt. Ziehen Sie mit einer beitragszahlenden Person zusammen, wird zusätzlich deren Beitragsnummer benötigt.
Beiträge, die vor dem Abmeldezeitpunkt entstanden sind, bleiben bestehen. Eine Abmeldung wirkt nicht rückwirkend auf bereits abgerechnete Zeiträume.