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GEZ Wohnung abmelden

Ob Auszug ohne neue eigene Wohnung, Umzug ins Pflegeheim oder Haushaltsauflösung: Sie können die GEZ für Ihre Wohnung hier online kündigen bzw. abmelden lassen.

GEZ Wohnung abmelden und Beitragskonto kündigen

GEZ Wohnung abmelden: Wer seine Wohnung dauerhaft aufgibt, kann das Beitragskonto beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice kündigen lassen. Wir prüfen Ihre Angaben und reichen die Abmeldung ein - bei Haushaltsauflösung, Auszug ohne neue eigene Wohnung, Umzug ins Pflegeheim und Einzug bei Angehörigen ohne eigenen Haushalt.

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Abmeldegrund gewählt

Ihr Grund für die Abmeldung ist erfasst. Wir wählen automatisch den passenden Antragstyp beim Beitragsservice.

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Daten eingeben

Name, Adresse, Beitragsnummer und Datum. Formatprüfung erfolgt vor dem Versand.

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Wir reichen ein

Wir prüfen die Angaben auf Vollständigkeit und reichen die Abmeldung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ein.

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Bestätigung

Sie erhalten den Einreichungsbeleg per E-Mail. Zahlung erst nach Bearbeitung.

Häufige Fragen

Wie kann ich die GEZ bei Umzug kündigen?

Formal gibt es keine Kündigung des Rundfunkbeitrags, sondern nur die Abmeldung des Beitragskontos. Geben Sie Ihre Wohnung beim Umzug dauerhaft auf, ohne eine neue eigene Wohnung zu beziehen, wird das Konto beim Beitragsservice geschlossen.

Kann ich die GEZ für meine Wohnung online kündigen lassen?

Ja. Sie geben die aufzugebende Wohnung, das Auszugsdatum und - falls vorhanden - Ihre Beitragsnummer an. Wir prüfen die Angaben und reichen die Abmeldung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ein.

Wann kann ich die GEZ bei Wohnungsaufgabe abmelden?

Wenn Sie Ihre Wohnung dauerhaft aufgeben und keine neue eigene Wohnung beziehen, endet die Beitragspflicht. Das Beitragskonto wird beim Beitragsservice geschlossen.

Muss ich den Rundfunkbeitrag beim Umzug ins Pflegeheim abmelden?

Wird die bisherige Wohnung im Zuge des Umzugs aufgegeben, kann der Rundfunkbeitrag für diese Wohnung abgemeldet werden. Für Räume in Pflege- und Betreuungseinrichtungen gelten gesonderte Regelungen.

Ich ziehe bei Angehörigen ein, muss ich abmelden?

Wird für die Wohnung bereits ein Rundfunkbeitrag gezahlt, fällt kein zusätzlicher Beitrag an. Ihr eigenes Beitragskonto kann dann abgemeldet werden.

Ab wann endet die Beitragspflicht nach der Wohnungsaufgabe?

Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Wohnung aufgegeben wird. Für spätere Zeiträume gezahlte Beiträge werden in der Regel erstattet.

Welche Unterlagen werden für die Abmeldung benötigt?

In der Regel genügt die Abmeldebestätigung der Meldebehörde für die aufgegebene Wohnung. Bei einem Umzug in eine Pflegeeinrichtung kann eine Aufnahmebestätigung die Bearbeitung beschleunigen.

Was passiert, wenn ich später wieder eine eigene Wohnung beziehe?

Beziehen Sie später wieder eine eigene Wohnung, entsteht die Beitragspflicht erneut. Die neue Wohnung ist dann beim Beitragsservice anzumelden.

Was passiert mit offenen Beiträgen?

Beiträge, die vor dem Abmeldezeitpunkt entstanden sind, bleiben bestehen. Eine Abmeldung wirkt nicht rückwirkend auf bereits abgerechnete Zeiträume.

Wann Sie die GEZ bei Wohnungsaufgabe kündigen können

Maßgeblich ist nicht der Auszug an sich, sondern ob Sie danach noch eine eigene Wohnung innehaben. Diese vier Fälle führen zur Abmeldung.

Haushaltsauflösung

Der Haushalt wird vollständig aufgelöst und niemand führt die Wohnung weiter. Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Wohnung aufgegeben wird.

Auszug ohne neue eigene Wohnung

Sie ziehen aus, ohne anschließend eine eigene Wohnung zu beziehen - etwa bei längerer Reise, Zwischenlösung ohne eigenen Haushalt oder Unterbringung bei Dritten. Das Beitragskonto kann dann gekündigt werden.

Umzug ins Pflege- oder Altenheim

Wird die bisherige Wohnung im Zuge des Umzugs aufgegeben, kann der Beitrag für diese Wohnung abgemeldet werden. Für Räume in Pflege- und Betreuungseinrichtungen gelten nach dem RBStV gesonderte Regelungen.

Einzug bei Angehörigen

Ziehen Sie ohne eigenen Haushalt bei Angehörigen ein und wird dort bereits ein Rundfunkbeitrag gezahlt, fällt kein zusätzlicher Beitrag an. Ihr eigenes Konto wird abgemeldet.

Rechtliche Grundlagen bei Wohnungsaufgabe

Wohnungsbegriff nach § 3 RBStV

Nach § 3 RBStV ist eine Wohnung eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist. Für Räume in Pflege- und Betreuungseinrichtungen sieht das Gesetz Ausnahmen vor.

Ende der Beitragspflicht nach § 7 Abs. 3 RBStV

Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen entfallen. Maßgeblich ist der Monat, in dem die bisherige Wohnung aufgegeben wird.

Anzeigepflicht nach § 8 RBStV

Nach § 8 RBStV ist auch das Ende des Innehabens einer Wohnung anzuzeigen. Der Beitragsservice erfährt von der Wohnungsaufgabe nicht automatisch.

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