Ob Auszug ohne neue eigene Wohnung, Umzug ins Pflegeheim oder Haushaltsauflösung: Sie können die GEZ für Ihre Wohnung hier online kündigen bzw. abmelden lassen.
GEZ Wohnung abmelden: Wer seine Wohnung dauerhaft aufgibt, kann das Beitragskonto beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice kündigen lassen. Wir prüfen Ihre Angaben und reichen die Abmeldung ein - bei Haushaltsauflösung, Auszug ohne neue eigene Wohnung, Umzug ins Pflegeheim und Einzug bei Angehörigen ohne eigenen Haushalt.
Ihr Grund für die Abmeldung ist erfasst. Wir wählen automatisch den passenden Antragstyp beim Beitragsservice.
Name, Adresse, Beitragsnummer und Datum. Formatprüfung erfolgt vor dem Versand.
Wir prüfen die Angaben auf Vollständigkeit und reichen die Abmeldung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ein.
Sie erhalten den Einreichungsbeleg per E-Mail. Zahlung erst nach Bearbeitung.
Formal gibt es keine Kündigung des Rundfunkbeitrags, sondern nur die Abmeldung des Beitragskontos. Geben Sie Ihre Wohnung beim Umzug dauerhaft auf, ohne eine neue eigene Wohnung zu beziehen, wird das Konto beim Beitragsservice geschlossen.
Ja. Sie geben die aufzugebende Wohnung, das Auszugsdatum und - falls vorhanden - Ihre Beitragsnummer an. Wir prüfen die Angaben und reichen die Abmeldung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ein.
Wenn Sie Ihre Wohnung dauerhaft aufgeben und keine neue eigene Wohnung beziehen, endet die Beitragspflicht. Das Beitragskonto wird beim Beitragsservice geschlossen.
Wird die bisherige Wohnung im Zuge des Umzugs aufgegeben, kann der Rundfunkbeitrag für diese Wohnung abgemeldet werden. Für Räume in Pflege- und Betreuungseinrichtungen gelten gesonderte Regelungen.
Wird für die Wohnung bereits ein Rundfunkbeitrag gezahlt, fällt kein zusätzlicher Beitrag an. Ihr eigenes Beitragskonto kann dann abgemeldet werden.
Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Wohnung aufgegeben wird. Für spätere Zeiträume gezahlte Beiträge werden in der Regel erstattet.
In der Regel genügt die Abmeldebestätigung der Meldebehörde für die aufgegebene Wohnung. Bei einem Umzug in eine Pflegeeinrichtung kann eine Aufnahmebestätigung die Bearbeitung beschleunigen.
Beziehen Sie später wieder eine eigene Wohnung, entsteht die Beitragspflicht erneut. Die neue Wohnung ist dann beim Beitragsservice anzumelden.
Beiträge, die vor dem Abmeldezeitpunkt entstanden sind, bleiben bestehen. Eine Abmeldung wirkt nicht rückwirkend auf bereits abgerechnete Zeiträume.
Maßgeblich ist nicht der Auszug an sich, sondern ob Sie danach noch eine eigene Wohnung innehaben. Diese vier Fälle führen zur Abmeldung.
Der Haushalt wird vollständig aufgelöst und niemand führt die Wohnung weiter. Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Wohnung aufgegeben wird.
Sie ziehen aus, ohne anschließend eine eigene Wohnung zu beziehen - etwa bei längerer Reise, Zwischenlösung ohne eigenen Haushalt oder Unterbringung bei Dritten. Das Beitragskonto kann dann gekündigt werden.
Wird die bisherige Wohnung im Zuge des Umzugs aufgegeben, kann der Beitrag für diese Wohnung abgemeldet werden. Für Räume in Pflege- und Betreuungseinrichtungen gelten nach dem RBStV gesonderte Regelungen.
Ziehen Sie ohne eigenen Haushalt bei Angehörigen ein und wird dort bereits ein Rundfunkbeitrag gezahlt, fällt kein zusätzlicher Beitrag an. Ihr eigenes Konto wird abgemeldet.
Nach § 3 RBStV ist eine Wohnung eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist. Für Räume in Pflege- und Betreuungseinrichtungen sieht das Gesetz Ausnahmen vor.
Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen entfallen. Maßgeblich ist der Monat, in dem die bisherige Wohnung aufgegeben wird.
Nach § 8 RBStV ist auch das Ende des Innehabens einer Wohnung anzuzeigen. Der Beitragsservice erfährt von der Wohnungsaufgabe nicht automatisch.