Sie können Ihre GEZ Abmeldung beim Zusammenzug hier in wenigen Schritten online erledigen.
GEZ abmelden beim Zusammenzug: Zieht Ihr Partner mit einer bestehenden Beitragsnummer in eine gemeinsame Wohnung, wird pro Wohnung nur ein Rundfunkbeitrag fällig. Das eine der beiden Beitragskonten kann deshalb ab dem Einzugsdatum geschlossen werden. Benötigt werden die neue gemeinsame Adresse, das Einzugsdatum und die Beitragsnummer der Person, die weiterzahlt. Wir prüfen die Angaben auf Plausibilität und reichen die GEZ Abmeldung bei Zusammenzug beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ein.
Ihr Grund für die Abmeldung ist erfasst. Wir wählen automatisch den passenden Antragstyp beim Beitragsservice.
Name, Adresse, Beitragsnummer und Datum. Formatprüfung erfolgt vor dem Versand.
Wir prüfen die Angaben auf Vollständigkeit und reichen die Abmeldung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ein.
Sie erhalten den Einreichungsbeleg per E-Mail. Zahlung erst nach Bearbeitung.
Zahlt Ihr Partner in der gemeinsamen Wohnung bereits Rundfunkbeitrag, kann Ihr eigenes Beitragskonto ab dem Einzugsdatum abgemeldet werden. Wir reichen die Abmeldung beim Beitragsservice ein.
Ihre eigene Beitragsnummer, die neue gemeinsame Adresse, das Einzugsdatum und die Beitragsnummer Ihres Partners in der gemeinsamen Wohnung.
Der Rundfunkbeitrag ist wohnungsbezogen. Pro Wohnung wird nur ein Beitrag fällig, unabhängig von der Anzahl der Personen. Beim Zusammenzug wird deshalb ein Beitragskonto abgemeldet.
Ab dem Einzugsdatum in die gemeinsame Wohnung, sofern dort bereits eine Beitragsnummer gemeldet ist. Zu viel gezahlte Beiträge erstattet der Beitragsservice automatisch.
Ihre bisherige Beitragsnummer wird beim Beitragsservice geschlossen. Die Wohnung läuft anschließend über die aktive Beitragsnummer Ihres Partners.
Bei erneutem eigenständigem Wohnsitz muss der Rundfunkbeitrag wieder angemeldet werden. Ihre alte Beitragsnummer bleibt inaktiv im System hinterlegt.
Beim Zusammenzug entfällt die Beitragspflicht für eines der beiden Beitragskonten, weil pro Wohnung nur ein Rundfunkbeitrag fällig wird. Entscheidend ist, dass für die gemeinsame Wohnung bereits eine aktive Beitragsnummer besteht.
Zieht Ihr Partner mit einer bestehenden Beitragsnummer mit Ihnen zusammen oder ziehen Sie in dessen Wohnung, kann Ihr eigenes Beitragskonto ab dem Einzugsdatum beim Beitragsservice abgemeldet werden.
Wird für die Wohngemeinschaft oder die Wohnung bereits ein Rundfunkbeitrag gezahlt, fällt kein zusätzlicher Beitrag an. Ihre GEZ Abmeldung beim Zusammenziehen erfolgt dann unter Angabe der weiterlaufenden Beitragsnummer.
Führen Sie nach der Heirat einen gemeinsamen Haushalt, bleibt nur ein Beitragskonto bestehen. Das zweite Konto wird abgemeldet, unabhängig davon, wer bisher gezahlt hat.
Geben Sie beim Zusammenzug eine Zweit- oder Nebenwohnung auf, endet die Beitragspflicht für diese Wohnung. Die verbleibende gemeinsame Wohnung läuft über die aktive Beitragsnummer weiter.
Nach § 2 RBStV ist der Rundfunkbeitrag im privaten Bereich für jede Wohnung von deren Inhaber zu leisten. Mehrere Bewohner haften gemeinsam, gezahlt wird der Beitrag aber nur einmal pro Wohnung.
Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen entfallen. Beim Zusammenzug ist das der Monat, in dem Sie Ihre bisherige Wohnung aufgeben und in die gemeinsame Wohnung einziehen.
Nach § 8 RBStV ist auch das Ende des Innehabens einer Wohnung anzuzeigen. Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice erfährt vom Zusammenzug nicht automatisch, die Abmeldung muss aktiv gemeldet werden.
Wurden für Zeiträume nach dem Einzugsdatum bereits Beiträge auf beide Konten gezahlt, erstattet der Beitragsservice den doppelt entrichteten Betrag in der Regel automatisch nach Bearbeitung der Abmeldung.
Die GEZ Abmeldung beim Zusammenzug läuft immer nach demselben Muster ab. Entscheidend sind das Einzugsdatum und die Beitragsnummer, die in der gemeinsamen Wohnung weiterläuft.
Ihre eigene Beitragsnummer, die neue gemeinsame Adresse, das Einzugsdatum sowie die Beitragsnummer der Person, die in der gemeinsamen Wohnung bereits zahlt. Fehlt Ihre eigene Nummer, genügen Name und bisherige Anschrift.
Abgemeldet wird immer das Konto der Person, die künftig nicht mehr zahlt. Wer von beiden das ist, entscheiden Sie selbst - der Beitragsservice macht dazu keine Vorgabe.
Wurden nach dem Einzugsdatum beide Konten belastet, wird der doppelt entrichtete Betrag nach Bearbeitung der Abmeldung in der Regel automatisch erstattet. Ein gesonderter Erstattungsantrag ist meist nicht nötig.
Beziehen Sie später erneut eine eigene Wohnung, entsteht die Beitragspflicht neu und die Wohnung ist anzumelden. Ihre frühere Beitragsnummer bleibt dabei im System hinterlegt.