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Rundfunkgebühren abmelden

Sie können Ihre Rundfunkgebühren hier online abmelden. Wählen Sie zunächst den Grund für die Abmeldung.

Rundfunkgebühren abmelden - hier beantragen

Rundfunkgebühren abmelden bedeutet in der Praxis: das Beitragskonto beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice abmelden. Möglich ist das bei Umzug, Zusammenzug, Auswanderung oder Todesfall. Wir prüfen Ihre Angaben und reichen die Abmeldung der Rundfunkgebühren für Sie ein.

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Abmeldegrund gewählt

Ihr Grund für die Abmeldung ist erfasst. Wir wählen automatisch den passenden Antragstyp beim Beitragsservice.

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Daten eingeben

Name, Adresse, Beitragsnummer und Datum. Formatprüfung erfolgt vor dem Versand.

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Wir reichen ein

Wir prüfen die Angaben auf Vollständigkeit und reichen die Abmeldung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ein.

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Bestätigung

Sie erhalten den Einreichungsbeleg per E-Mail. Zahlung erst nach Bearbeitung.

Häufige Fragen

Wie kann ich meine Rundfunkgebühren abmelden?

Rundfunkgebühren melden Sie ab, indem Sie Ihr Beitragskonto beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice abmelden. Voraussetzung ist ein anerkannter Grund wie Umzug, Zusammenzug, Auswanderung oder Todesfall. Wir prüfen Ihre Angaben und reichen die Abmeldung für Sie ein.

Wo melde ich die Rundfunkgebühren ab?

Zuständig ist der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Formbote ist ein privater Online-Antragsservice, weder ein Angebot des offiziellen Beitragsservice noch einer Behörde, und übernimmt für Sie die Prüfung der Angaben sowie die Einreichung dort. Der direkte Weg ohne Serviceentgelt ist unter rundfunkbeitrag.de erreichbar.

Wie melde ich Rundfunkgebühren ab?

Sie geben den Grund, Ihre persönlichen Daten und - falls vorhanden - die Beitragsnummer an. Die Eingabe dauert etwa zwei Minuten. Anschließend prüfen wir alles auf Vollständigkeit und reichen die Abmeldung der Rundfunkgebühren ein.

Gibt es eine Kündigung der Rundfunkgebühren?

Formal nicht. Der Rundfunkbeitrag beruht nicht auf einem Vertrag, deshalb ist ausschließlich die Abmeldung des Beitragskontos vorgesehen. Umgangssprachlich ist damit dasselbe gemeint.

Kann ich die Rundfunkgebühr ohne Grund abmelden?

Nein. Der Rundfunkbeitrag ist wohnungsbezogen und gesetzlich geregelt. Eine Abmeldung ohne anerkannten Grund ist nicht vorgesehen. Entfällt die Voraussetzung für die Beitragspflicht, ist die Abmeldung möglich.

Kann ich Rundfunkgebühren online abmelden?

Ja. Mit einem anerkannten Grund können Sie die Abmeldung der Rundfunkgebühren vollständig online einreichen. Zahlung erst nach erfolgreicher Bearbeitung.

Wie lange dauert die Abmeldung der Rundfunkgebühren?

Die Eingabe dauert etwa zwei Minuten. Wir reichen den geprüften Antrag in der Regel innerhalb von 6 Werktagen beim Beitragsservice ein. Die dortige Bearbeitungszeit liegt außerhalb unseres Einflusses.

Wann Sie Rundfunkgebühren abmelden können

Eine Abmeldung der Rundfunkgebühren ist immer dann möglich, wenn die Voraussetzung für die Beitragspflicht entfällt. Entscheidend ist nicht der Wunsch, sondern die Wohnsituation.

Sie geben Ihre Wohnung auf

Wer keine eigene Wohnung mehr innehat, ist nicht mehr beitragspflichtig. Das betrifft die Haushaltsauflösung, den Umzug ins Pflegeheim oder den Einzug bei Angehörigen ohne eigenen Haushalt.

Eine andere Person zahlt bereits

Der Beitrag wird pro Wohnung erhoben, nicht pro Person. Zahlt in Ihrer Wohnung bereits jemand, kann Ihr eigenes Konto abgemeldet werden. Dafür wird dessen Beitragsnummer benötigt.

Sie verlassen Deutschland dauerhaft

Mit Aufgabe des deutschen Wohnsitzes entfällt die Beitragspflicht. Ein befristeter Auslandsaufenthalt mit beibehaltener Wohnung genügt dafür nicht.

Der Beitragszahler ist verstorben

Nach einem Todesfall wird das Beitragskonto der verstorbenen Person beendet. Führt eine andere Person den Haushalt weiter, wird das Konto stattdessen übertragen.

Rechtliche Grundlagen der Abmeldung

Warum nur die Abmeldung vorgesehen ist

Der Rundfunkbeitrag beruht nicht auf einem Vertrag, sondern auf dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV). Deshalb existiert keine Frist und kein Schreiben zur Vertragsbeendigung - vorgesehen ist ausschließlich die Abmeldung des Beitragskontos.

Anzeigepflicht nach § 8 RBStV

Nach § 8 RBStV ist das Ende des Innehabens einer Wohnung aktiv anzuzeigen. Der Beitragsservice erfährt davon nicht automatisch, auch nicht über die Meldebehörde.

Wann die Beitragspflicht endet

Nach § 7 Abs. 3 RBStV endet die Beitragspflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen entfallen. Maßgeblich ist der Monat des Auszugs, des Zusammenzugs oder des Wegzugs.

Was mit offenen Gebühren passiert

Rundfunkgebühren, die vor dem Abmeldezeitpunkt entstanden sind, bleiben bestehen. Eine Abmeldung wirkt nicht rückwirkend auf bereits abgerechnete Zeiträume. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet.

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