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Rundfunkbeitrag abmelden

Sie können hier Ihren Rundfunkbeitrag abmelden. Wählen Sie zunächst den Grund für Ihre Rundfunk Abmeldung.

Rundfunkbeitrag abmelden

Rundfunkbeitrag online abmelden: Wir validieren Ihre Daten, wählen das richtige Antragsformular und helfen beim korrekten Einreichen beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Möglich ist die Rundfunkbeitrag Abmeldung bei Umzug, Zusammenzug, Auswanderung und Todesfall. Privater Online-Service. Kein offizieller Beitragsservice. Der direkte Weg ohne Serviceentgelt ist unter rundfunkbeitrag.de erreichbar.

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Abmeldegrund gewählt

Ihr Grund für die Abmeldung ist erfasst. Wir wählen automatisch den passenden Antragstyp beim Beitragsservice.

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Daten eingeben

Name, Adresse, Beitragsnummer und Datum. Formatprüfung erfolgt vor dem Versand.

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Wir reichen ein

Wir prüfen die Angaben auf Vollständigkeit und reichen die Abmeldung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ein.

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Bestätigung

Sie erhalten den Einreichungsbeleg per E-Mail. Zahlung erst nach Bearbeitung.

Häufige Fragen

Rundfunkbeitrag abmelden — was muss ich tun?

Für die Rundfunk Abmeldung geben Sie Ihren Abmeldegrund, das gewünschte Abmeldedatum, Ihre Anschrift und nach Möglichkeit die neunstellige Beitragsnummer an. Wir prüfen die Angaben und reichen die Abmeldung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ein.

Kann ich den Rundfunkbeitrag abmelden online erledigen?

Ja. Sie können den Rundfunkbeitrag abmelden online über dieses Formular: Grund wählen, Daten eingeben, absenden. Wir prüfen die Angaben auf Plausibilität und reichen die Rundfunk Abmeldung für Sie beim Beitragsservice ein — Zahlung erst nach erfolgreicher Bearbeitung.

Wie kann ich den Rundfunkbeitrag abmelden?

Den Rundfunkbeitrag melden Sie beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ab, sobald ein anerkannter Grund wie Umzug, Zusammenzug, Auswanderung oder Todesfall vorliegt. Formbote prüft die Angaben und reicht die Rundfunkbeitrag Abmeldung online für Sie ein.

Wie kann ich die Rundfunkgebühren kündigen?

Rundfunkgebühren kündigen ist umgangssprachlich die Abmeldung des Beitragskontos beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Ohne anerkannten Grund wie Umzug, Zusammenzug, Auswanderung oder Todesfall ist eine Kündigung nicht vorgesehen. Wir prüfen Ihren Grund und reichen die Abmeldung für Sie ein.

Was ist der Unterschied zwischen Rundfunkgebühren kündigen und abmelden?

In der Praxis meinen beide Formulierungen dasselbe: die Abmeldung des Beitragskontos beim Beitragsservice. Die korrekte Bezeichnung lautet Abmeldung, nicht Kündigung.

Kann ich Rundfunkgebühren online kündigen?

Ja, mit einem anerkannten Abmeldegrund können Sie Rundfunkgebühren online kündigen bzw. das Beitragskonto abmelden. Formbote prüft Ihre Angaben und reicht die Abmeldung online beim Beitragsservice ein.

Wie melde ich mich beim ARD ZDF Beitragsservice ab?

Sie geben Abmeldegrund, Beitragsnummer (falls vorhanden) und persönliche Daten an. Wir prüfen alles und reichen die Abmeldung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ein - Zahlung erst nach erfolgreicher Bearbeitung.

Kann ich den Rundfunkbeitrag abmelden, wenn mein Partner zahlt?

Ja. Pro Wohnung wird nur ein Rundfunkbeitrag fällig. Zahlt Ihr Partner in der gemeinsamen Wohnung bereits, kann Ihr Beitragskonto abgemeldet werden.

Wie lange dauert die Rundfunkbeitrag Abmeldung online?

Die Eingabe dauert etwa zwei Minuten. Wir reichen den geprüften Antrag in der Regel innerhalb von 6 Werktagen beim Beitragsservice ein. Zahlung erst nach erfolgreicher Bearbeitung.

Rundfunkbeitrag abmelden — so läuft es ab

Die Abmeldung ist ein reiner Meldevorgang gegenüber dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Diese vier Schritte durchlaufen Sie dabei.

Abmeldegrund festlegen

Zuerst wird geklärt, welcher anerkannte Grund vorliegt: Wohnungsaufgabe, Zusammenzug, Auswanderung oder Todesfall. Davon hängt ab, welcher Antragstyp beim Beitragsservice eingereicht wird und welche Angaben nötig sind.

Welche Daten benötigt werden

Vollständiger Name, die bisherige Anschrift, das Datum, zu dem abgemeldet werden soll, und nach Möglichkeit die neunstellige Beitragsnummer. Ohne Beitragsnummer ist eine Abmeldung ebenfalls möglich, die Zuordnung dauert dann etwas länger.

Prüfung vor der Einreichung

Unvollständige oder unplausible Angaben sind der häufigste Grund für Rückfragen und Verzögerungen. Grund, Datum, Adresse und Beitragsnummer werden deshalb vor dem Versand gegeneinander geprüft.

Dauer und Bestätigung

Die Eingabe dauert etwa zwei Minuten, die geprüfte Abmeldung wird in der Regel innerhalb von 6 Werktagen eingereicht. Sie erhalten den Einreichungsbeleg per E-Mail. Die anschließende Bearbeitungsdauer beim Beitragsservice liegt außerhalb unseres Einflusses.

Wann Sie den Rundfunkbeitrag abmelden können

Eine Abmeldung ist möglich, wenn die Voraussetzungen für die Beitragspflicht entfallen. Das ist immer dann der Fall, wenn Sie keine eigene Wohnung mehr innehaben oder der Beitrag für Ihre Wohnung bereits von einer anderen Person gezahlt wird.

Wohnungsaufgabe

Wenn Sie Ihre Wohnung aufgeben und keine neue eigene Wohnung beziehen, endet die Beitragspflicht. Das betrifft zum Beispiel den Umzug in ein Pflegeheim oder die Auflösung eines Haushalts.

Zusammenzug mit einer beitragszahlenden Person

Für jede Wohnung wird nur ein Rundfunkbeitrag fällig. Ziehen Sie mit einer Person zusammen, die bereits zahlt, kann Ihr eigenes Beitragskonto abgemeldet werden.

Umzug ins Ausland

Wenn Sie Deutschland dauerhaft verlassen und Ihre Wohnung aufgeben, entfällt die Beitragspflicht. Ein vorübergehender Auslandsaufenthalt mit beibehaltener Wohnung reicht dafür nicht aus.

Tod des Beitragszahlers

Verstirbt die beitragszahlende Person und wird die Wohnung aufgelöst, wird das Beitragskonto abgemeldet. Wird der Haushalt von einer anderen Person weitergeführt, ist eine Übertragung des Beitragskontos erforderlich.

Rechtliche Grundlagen der Abmeldung

Gesetzliche Grundlage

Der Rundfunkbeitrag richtet sich nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV). Nach § 8 RBStV ist auch das Ende des Innehabens einer Wohnung anzuzeigen. Die Abmeldung ist damit eine Anzeigepflicht der beitragspflichtigen Person.

Wann die Beitragspflicht endet

Nach § 7 Abs. 3 RBStV endet die Beitragspflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen für die Beitragspflicht entfallen. Maßgeblich ist der Monat, in dem Sie die Wohnung aufgeben oder der Abmeldegrund eintritt.

Welche Nachweise benötigt werden

Je nach Situation verlangt der Beitragsservice unterschiedliche Nachweise. Bei Wohnungsaufgabe und Umzug ist das in der Regel die Abmeldebestätigung der Meldebehörde, im Todesfall die Sterbeurkunde, beim Zusammenzug die Beitragsnummer der zahlenden Person.

Was mit offenen Beiträgen passiert

Beiträge, die vor dem Abmeldezeitpunkt entstanden sind, bleiben bestehen. Eine Abmeldung wirkt nicht rückwirkend auf bereits abgerechnete Zeiträume. Offene Forderungen sollten daher unabhängig von der Abmeldung geklärt werden.

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