Sie können Ihre Rundfunkgebühren hier online kündigen. Wählen Sie zunächst den Grund für die Kündigung.
Rundfunkgebühren kündigen bedeutet in der Praxis: das Beitragskonto beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice abmelden. Möglich ist das bei Umzug, Zusammenzug, Auswanderung oder Todesfall. Wir prüfen Ihre Angaben und reichen die Kündigung der Rundfunkgebühren für Sie ein.
Ihr Grund für die Abmeldung ist erfasst. Wir wählen automatisch den passenden Antragstyp beim Beitragsservice.
Name, Adresse, Beitragsnummer und Datum. Formatprüfung erfolgt vor dem Versand.
Wir prüfen die Angaben auf Vollständigkeit und reichen die Abmeldung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ein.
Sie erhalten den Einreichungsbeleg per E-Mail. Zahlung erst nach Bearbeitung.
Rundfunkgebühren kündigen Sie, indem Sie Ihr Beitragskonto beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice abmelden. Voraussetzung ist ein anerkannter Grund wie Umzug, Zusammenzug, Auswanderung oder Todesfall. Wir prüfen Ihre Angaben und reichen die Abmeldung für Sie ein.
Zuständig ist der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Formbote ist ein privater Online-Antragsservice, weder ein Angebot des offiziellen Beitragsservice noch einer Behörde, und übernimmt für Sie die Prüfung der Angaben sowie die Einreichung dort. Der direkte Weg ohne Serviceentgelt ist unter rundfunkbeitrag.de erreichbar.
Sie geben den Grund, Ihre persönlichen Daten und - falls vorhanden - die Beitragsnummer an. Die Eingabe dauert etwa zwei Minuten. Anschließend prüfen wir alles auf Vollständigkeit und reichen die Abmeldung der Rundfunkgebühren ein.
Umgangssprachlich meinen beide dasselbe. Formal gibt es keine Kündigung des Rundfunkbeitrags, sondern nur die Abmeldung des Beitragskontos. Deshalb wird Ihre Kündigung als Abmeldung eingereicht.
Nein. Der Rundfunkbeitrag ist wohnungsbezogen und gesetzlich geregelt. Eine Kündigung ohne anerkannten Grund ist nicht vorgesehen. Entfällt die Voraussetzung für die Beitragspflicht, ist die Abmeldung möglich.
Ja. Mit einem anerkannten Grund können Sie die Kündigung der Rundfunkgebühren vollständig online einreichen. Zahlung erst nach erfolgreicher Bearbeitung.
Die Eingabe dauert etwa zwei Minuten. Wir reichen den geprüften Antrag in der Regel innerhalb von 6 Werktagen beim Beitragsservice ein. Die dortige Bearbeitungszeit liegt außerhalb unseres Einflusses.
Eine Kündigung der Rundfunkgebühren ist immer dann möglich, wenn die Voraussetzung für die Beitragspflicht entfällt. Entscheidend ist nicht der Wunsch, sondern die Wohnsituation.
Wer keine eigene Wohnung mehr innehat, ist nicht mehr beitragspflichtig. Das betrifft die Haushaltsauflösung, den Umzug ins Pflegeheim oder den Einzug bei Angehörigen ohne eigenen Haushalt.
Der Beitrag wird pro Wohnung erhoben, nicht pro Person. Zahlt in Ihrer Wohnung bereits jemand, kann Ihr eigenes Konto gekündigt werden. Dafür wird dessen Beitragsnummer benötigt.
Mit Aufgabe des deutschen Wohnsitzes entfällt die Beitragspflicht. Ein befristeter Auslandsaufenthalt mit beibehaltener Wohnung genügt dafür nicht.
Nach einem Todesfall wird das Beitragskonto der verstorbenen Person beendet. Führt eine andere Person den Haushalt weiter, wird das Konto stattdessen übertragen.
Der Rundfunkbeitrag beruht nicht auf einem Vertrag, sondern auf dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV). Deshalb existiert keine Kündigungsfrist und kein Kündigungsschreiben - vorgesehen ist ausschließlich die Abmeldung des Beitragskontos.
Nach § 8 RBStV ist das Ende des Innehabens einer Wohnung aktiv anzuzeigen. Der Beitragsservice erfährt davon nicht automatisch, auch nicht über die Meldebehörde.
Nach § 7 Abs. 3 RBStV endet die Beitragspflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen entfallen. Maßgeblich ist der Monat des Auszugs, des Zusammenzugs oder des Wegzugs.
Rundfunkgebühren, die vor dem Abmeldezeitpunkt entstanden sind, bleiben bestehen. Eine Kündigung wirkt nicht rückwirkend auf bereits abgerechnete Zeiträume. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet.