Abmeldung des Beitragskontos für verstorbene Angehörige.
GEZ abmelden im Todesfall: Wir prüfen Ihre Angaben und reichen die Abmeldung des Beitragskontos einer verstorbenen Person beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ein.
Ihr Grund für die Abmeldung ist erfasst. Wir wählen automatisch den passenden Antragstyp beim Beitragsservice.
Name, Adresse, Beitragsnummer und Datum. Formatprüfung erfolgt vor dem Versand.
Wir prüfen die Angaben auf Vollständigkeit und reichen die Abmeldung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ein.
Sie erhalten den Einreichungsbeleg per E-Mail. Zahlung erst nach Bearbeitung.
Sie geben Name, letzte Anschrift und Sterbedatum der verstorbenen Person an, falls bekannt auch die Beitragsnummer. Wir prüfen die Angaben und reichen den Antrag auf GEZ Abmeldung im Todesfall beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice für Sie ein.
Bei einem Todesfall wird das Beitragskonto abgemeldet, nicht umgemeldet. Führen Angehörige den Haushalt fort, laufen diese über eine eigene Beitragsnummer weiter.
Angehörige, Erben oder Bevollmächtigte der verstorbenen Person können die GEZ im Todesfall abmelden. Wir reichen den Antrag in Ihrem Namen beim Beitragsservice ein.
In der Regel genügen Name, letzte Anschrift und Sterbedatum. Eine Sterbeurkunde kann zur Beschleunigung nachgereicht werden, ist aber nicht zwingend erforderlich.
Ja. Der Beitragsservice beendet das Konto zum Folgemonat des Sterbedatums und erstattet bereits geleistete Beiträge für diesen Zeitraum an die Erben oder die zahlende Person.
Das Beitragskonto der verstorbenen Person wird beim Beitragsservice geschlossen. Führen andere Bewohner den Haushalt fort, wird deren GEZ separat geführt.
Nach § 7 Abs. 3 RBStV endet die Beitragspflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen entfallen. Wird die Wohnung nach dem Todesfall aufgelöst, endet die Beitragspflicht mit Ablauf des Sterbemonats.
Führt eine andere Person im Haushalt die Wohnung weiter, wird das Beitragskonto nicht geschlossen, sondern auf diese Person übertragen. In diesem Fall ist eine Ummeldung erforderlich, keine Abmeldung.
Um einen Sterbefall bei der GEZ zu melden, geben Sie Name, letzte Anschrift und Sterbedatum der verstorbenen Person an, nach Möglichkeit auch die Beitragsnummer. Wir prüfen die Angaben und melden den Sterbefall beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
Bleibt eine andere Person in der Wohnung wohnen, wird das Beitragskonto nicht geschlossen, sondern auf diese Person umgemeldet. Nur wenn die Wohnung aufgelöst wird und niemand den Beitrag übernimmt, erfolgt eine echte Abmeldung.
Nach einem Todesfall stellt sich zuerst die Frage, ob das Beitragskonto beendet oder auf eine andere Person übertragen wird. Beides beginnt damit, dass der Sterbefall dem Beitragsservice gemeldet wird.
Der Beitragsservice erfährt vom Sterbefall nicht automatisch über die Meldebehörde. Damit keine weiteren Beiträge auf das Konto der verstorbenen Person laufen, muss der Sterbefall aktiv gemeldet werden - mit Name, letzter Anschrift und Sterbedatum.
Führt der überlebende Partner oder eine andere Person im Haushalt die Wohnung weiter, bleibt die Beitragspflicht für die Wohnung bestehen. Dann wird die GEZ bei Todesfall umgemeldet: das Konto läuft unter der weiterführenden Person, häufig sogar unter derselben Beitragsnummer.
Wird die Wohnung nach dem Sterbefall aufgelöst und übernimmt niemand den Beitrag, wird das Beitragskonto geschlossen. Die Abmeldung wirkt zum Ablauf des Sterbemonats.
Angehörige, Erben und Bevollmächtigte können den Sterbefall melden und die Abmeldung oder Ummeldung veranlassen. Eine Sterbeurkunde beschleunigt die Bearbeitung, ist für die Meldung selbst aber nicht zwingend erforderlich.
Eine GEZ Abmeldung im Todesfall ist möglich, wenn die Wohnung der verstorbenen Person aufgelöst wird und die Beitragspflicht damit endet. Wird der Haushalt fortgeführt, ist eine Ummeldung auf die neue zahlende Person erforderlich.
Wenn die Wohnung der verstorbenen Person nach dem Tod aufgelöst wird und kein weiterer Bewohner den Beitrag übernimmt, kann das Beitragskonto abgemeldet werden. Die Abmeldung wirkt rückwirkend zum Sterbedatum.
Führt eine andere Person im selben Haushalt die Wohnung weiter, bleibt die Beitragspflicht bestehen. In diesem Fall wird das Beitragskonto auf die fortführende Person übertragen, nicht abgemeldet.
Angehörige, Erben oder Bevollmächtigte können die Abmeldung im Namen der verstorbenen Person vornehmen. Sie benötigen dazu die letzte Anschrift und das Sterbedatum. Eine Beitragsnummer ist hilfreich, aber nicht zwingend.
Wird die Wohnung aufgelöst, beendet der Beitragsservice das Konto zum Folgemonat des Sterbedatums. Bereits für diesen Zeitraum gezahlte Beiträge werden erstattet.
Nach § 7 Abs. 3 RBStV endet die Beitragspflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen für die Beitragspflicht entfallen. Wird die Wohnung aufgelöst, ist das der Sterbemonat.
Nach § 8 RBStV ist der Beginn und das Ende des Innehabens einer Wohnung anzuzeigen. Im Todesfall muss der Beitragsservice daher über die Auflösung der Wohnung informiert werden.
Für die Abmeldung im Todesfall sind in der Regel Name, letzte Anschrift und Sterbedatum ausreichend. Eine Sterbeurkunde kann die Bearbeitung beschleunigen, ist aber nicht immer zwingend erforderlich.
Beiträge, die vor dem Sterbedatum entstanden sind, bleiben bestehen. Zu viel gezahlte Beiträge für den Zeitraum nach dem Sterbedatum werden in der Regel an die Erben oder die zahlende Person erstattet.