Rundfunkbeitrag bei Wohnungsaufgabe: Abmeldung komplett erklärt
Wenn Sie Ihre Wohnung in Deutschland dauerhaft aufgeben, können Sie Ihr Rundfunkbeitragskonto abmelden. Das gilt unabhängig vom Grund — ob Umzug ins Pflegeheim, Aufgabe der Wohnung bei Obdachlosigkeit, oder Umzug zu Angehörigen.
Wann gilt eine Wohnung als aufgegeben?
Eine Wohnung gilt als aufgegeben, wenn:
- Sie nicht mehr dort wohnen und sich beim Einwohnermeldeamt abgemeldet haben
- Kein anderer Bewohner mehr dort lebt
- Sie die Wohnung nicht untervermieten
Wenn die Wohnung weiterhin von einer anderen Person bewohnt wird (z.B. Ihrem Ehepartner), können Sie sich nicht abmelden — dann übernimmt die verbleibende Person die Beitragspflicht.
Typische Fälle
Umzug ins Pflegeheim: Bewohner von Pflegeheimen mit vollstationärer Betreuung können sich abmelden. Die Pflegeeinrichtung muss die Unterbringung auf einem speziellen Formular bestätigen.
Umzug zu Angehörigen: Wenn Sie Ihre Wohnung aufgeben und zu Kindern oder anderen Angehörigen ziehen, die bereits Rundfunkbeitrag zahlen, können Sie sich abmelden. Das entspricht dem Fall „Zusammenziehen".
Wohnungsaufgabe ohne neue Wohnung: Auch bei Obdachlosigkeit oder vorübergehender Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft ist eine Abmeldung möglich — allerdings benötigen Sie einen Nachweis der Wohnungsaufgabe.
Welche Nachweise brauche ich?
- Abmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt
- Bei Pflegeheim: Bestätigung der Einrichtung (spezielles Formular)
- Bei Umzug zu Angehörigen: Name und Beitragsnummer der zahlenden Person
Häufige Fragen
Kann ich mich abmelden wenn meine Wohnung leer steht?
Grundsätzlich nein — solange Sie als Bewohner gemeldet sind, sind Sie beitragspflichtig. Erst wenn Sie sich beim Meldeamt abmelden und die Wohnung tatsächlich aufgeben, ist eine Abmeldung möglich.
Was passiert mit meiner Kaution und dem Rundfunkbeitrag?
Der Rundfunkbeitrag hat nichts mit Ihrer Mietkaution zu tun. Die Abmeldung betrifft nur das Beitragskonto beim Beitragsservice.
Muss ich mich abmelden wenn ich ins Ausland ziehe?
Ja — ein Umzug ins Ausland ist ein eigener Abmeldegrund. Mehr dazu unter Umzug ins Ausland.