Rundfunkbeitrag Erstattung bei Wohnungsaufgabe
Wenn Sie Ihre Wohnung aufgeben und den Rundfunkbeitrag abmelden, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Beiträge. Hier erfahren Sie, wann und wie viel Sie zurückbekommen.
Wann wird erstattet?
Der Beitragsservice erstattet Beiträge, die für Zeiträume nach dem Abmeldedatum gezahlt wurden. Da der Rundfunkbeitrag quartalsweise im Voraus eingezogen wird, ergibt sich häufig ein Guthaben.
Beispiel: Sie geben Ihre Wohnung am 15. Mai auf. Der Beitrag für das Quartal April–Juni wurde bereits bezahlt. Sie erhalten den anteiligen Beitrag für Juni (18,36 €) erstattet.
Wie wird erstattet?
Die Erstattung erfolgt automatisch nach Bearbeitung der Abmeldung. Der Beitragsservice überweist das Guthaben auf das Konto, von dem die letzten Beiträge eingezogen wurden. Wenn Sie per Überweisung gezahlt haben, müssen Sie eine Bankverbindung für die Erstattung angeben.
Wie lange dauert die Erstattung?
In der Regel wird die Erstattung zusammen mit der Abmeldebestätigung bearbeitet — also innerhalb von 4 bis 8 Wochen nach Einreichung der Abmeldung.
Rückwirkende Erstattung
Eine rückwirkende Erstattung über den Abmeldemonat hinaus ist nur in Ausnahmefällen möglich — z.B. wenn Sie nachweisen können, dass die Wohnung schon früher aufgegeben wurde und Sie die Abmeldung unverschuldet versäumt haben.
Häufige Fragen
Bekomme ich automatisch eine Erstattung?
Ja, der Beitragsservice berechnet das Guthaben automatisch und erstattet es nach Bearbeitung. Sie müssen nichts separat beantragen.
Wie hoch ist die Erstattung?
Abhängig davon, wie viel Sie im Voraus bezahlt haben und wann die Abmeldung wirkt. Maximal ein Quartalsbeitrag (55,08 €).
Kann ich die Erstattung auf ein anderes Konto bekommen?
Ja, teilen Sie dem Beitragsservice die gewünschte Bankverbindung mit.