Wählen Sie Ihren Abmeldegrund und beantragen Sie Ihre GEZ Beitrag Abmeldung in wenigen Schritten online.
GEZ Beitrag abmelden online: Rundfunkgebühren kündigen bei Umzug, Auszug, Zusammenzug, Auswanderung oder Todesfall. Wir prüfen die Angaben und reichen die Abmeldung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ein.
Ihr Grund für die Abmeldung ist erfasst. Wir wählen automatisch den passenden Antragstyp beim Beitragsservice.
Name, Adresse, Beitragsnummer und Datum. Formatprüfung erfolgt vor dem Versand.
Wir prüfen die Angaben auf Vollständigkeit und reichen die Abmeldung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ein.
Sie erhalten den Einreichungsbeleg per E-Mail. Zahlung erst nach Bearbeitung.
Den GEZ Beitrag online abmelden können Sie in wenigen Minuten, sobald ein anerkannter Abmeldegrund vorliegt (Umzug, Zusammenzug, Auswanderung oder Todesfall). Formbote prüft Ihre Angaben und reicht die Abmeldung Ihres GEZ Beitrags beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ein.
Den GEZ Beitrag kündigen bzw. abmelden Sie beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Formbote ist ein privater Online-Antragsservice, weder ein Angebot des offiziellen Beitragsservice noch einer Behörde, und übernimmt für Sie die Prüfung der Angaben sowie die Einreichung dort. Der direkte Weg ohne Serviceentgelt ist unter rundfunkbeitrag.de erreichbar.
Ja, den Beitragsservice können Sie online abmelden. Sie wählen den Grund, geben Ihre Daten ein, wir prüfen alles und reichen die geprüfte Abmeldung Ihres GEZ Beitrags beim Beitragsservice ein.
Ja. Pro Wohnung wird nur ein Rundfunkbeitrag fällig. Zahlt Ihr Partner bereits, kann Ihr eigenes Beitragskonto abgemeldet werden.
Ihre bisherige Beitragsnummer wird beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice geschlossen. Die Wohnung läuft anschließend über die aktive Beitragsnummer im Haushalt weiter.
Die Eingabe dauert etwa zwei Minuten. Wir reichen den geprüften Antrag in der Regel innerhalb von 6 Werktagen beim Beitragsservice ein. Die dortige Bearbeitungszeit liegt außerhalb unseres Einflusses.
Ob Sie Ihre Adresse beim GEZ Beitrag abmelden oder ummelden müssen, hängt davon ab, wie Sie danach wohnen. Beziehen Sie eine neue eigene Wohnung, wird die Adresse nur geändert und die Beitragsnummer bleibt bestehen. Geben Sie die Wohnung auf oder ziehen Sie in eine bereits gemeldete Wohnung, wird das Beitragskonto abgemeldet.
Eine GEZ Beitrag Abmeldung ist möglich, sobald die Voraussetzungen für die Beitragspflicht entfallen. Das ist der Fall, wenn Sie keine eigene Wohnung mehr innehaben oder der Rundfunkbeitrag für Ihre Wohnung bereits von einer anderen Person gezahlt wird.
Eine reine Adressänderung ist keine Abmeldung. Wer die Adresse beim GEZ Beitrag abmelden möchte und weiterhin eine eigene Wohnung innehat, meldet lediglich um: die Beitragsnummer bleibt bestehen und wird auf die neue Anschrift geführt. Erst wenn Sie keine eigene Wohnung mehr innehaben oder in eine Wohnung mit bereits aktiver Beitragsnummer ziehen, wird das Beitragskonto tatsächlich abgemeldet.
Geben Sie Ihre Wohnung dauerhaft auf, ohne eine neue eigene Wohnung zu beziehen, endet die Beitragspflicht. Typische Fälle sind Haushaltsauflösung, Auszug ohne eigenen Folgehaushalt oder der Umzug in eine Pflegeeinrichtung.
Pro Wohnung wird nur ein Rundfunkbeitrag fällig. Ziehen Sie zu einer Person, die bereits über eine eigene Beitragsnummer zahlt, kann Ihr Beitragskonto beim Beitragsservice abgemeldet werden.
Verlassen Sie Deutschland dauerhaft und geben die Wohnung auf, entfällt die Beitragspflicht. Ein vorübergehender Auslandsaufenthalt mit beibehaltener Wohnung genügt dafür nicht.
Verstirbt die beitragszahlende Person und wird die Wohnung aufgelöst, wird das Beitragskonto geschlossen. Führt eine andere Person den Haushalt fort, handelt es sich um eine Ummeldung statt einer Abmeldung.
Der Rundfunkbeitrag ist wohnungsbezogen. Nach § 3 RBStV ist eine Wohnung eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist. Für Räume in Pflege- und Betreuungseinrichtungen gelten Ausnahmen.
Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen entfallen. Maßgeblich ist der Monat, in dem Sie die Wohnung aufgeben oder der Abmeldegrund eintritt.
Nach § 8 RBStV ist auch das Ende des Innehabens einer Wohnung anzuzeigen. Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice erfährt davon nicht automatisch, die Abmeldung muss aktiv gemeldet werden.
Beiträge, die vor dem Abmeldezeitpunkt entstanden sind, bleiben bestehen. Eine Abmeldung wirkt nicht rückwirkend auf bereits abgerechnete Zeiträume. Zu viel gezahlte Beiträge erstattet der Beitragsservice in der Regel automatisch.