Sie können hier Ihren Rundfunkbeitrag abmelden. Wählen Sie zunächst den Grund für Ihre Rundfunkbeitrag Abmeldung.
Rundfunkbeitrag abmelden: Wir validieren Ihre Daten, wählen das richtige Antragsformular und helfen beim korrekten Einreichen beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Möglich ist die Rundfunkbeitrag Abmeldung bei Umzug, Zusammenzug, Auswanderung und Todesfall.
Ihr Grund ist erfasst. Wir wählen automatisch den passenden Antragstyp beim Beitragsservice.
Name, Adresse, Beitragsnummer und Datum. Die Formatprüfung erfolgt vor dem Versand.
Wir prüfen die Angaben auf Vollständigkeit und reichen beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ein.
Sie erhalten den Einreichungsbeleg für die Rundfunkbeitrag Abmeldung per E-Mail. Zahlung erst nach Bearbeitung.
Zuständig ist der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Formbote ist ein privater Online-Antragsservice, weder ein Angebot des offiziellen Beitragsservice noch einer Behörde, und übernimmt für Sie die Prüfung der Angaben sowie die Einreichung dort. Der direkte Weg ohne Serviceentgelt ist unter rundfunkbeitrag.de erreichbar.
Für die Rundfunk Abmeldung geben Sie Ihren Abmeldegrund, das gewünschte Abmeldedatum, Ihre Anschrift und nach Möglichkeit die neunstellige Beitragsnummer an. Wir prüfen die Angaben und reichen die Abmeldung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ein.
Ja. Sie können den Rundfunkbeitrag abmelden online über dieses Formular: Grund wählen, Daten eingeben, absenden. Wir prüfen die Angaben auf Plausibilität und reichen die Rundfunk Abmeldung für Sie beim Beitragsservice ein — Zahlung erst nach erfolgreicher Bearbeitung.
Den Rundfunkbeitrag melden Sie beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ab, sobald ein anerkannter Grund wie Umzug, Zusammenzug, Auswanderung oder Todesfall vorliegt. Formbote prüft die Angaben und reicht die Rundfunkbeitrag Abmeldung online für Sie ein.
Rundfunkgebühren kündigen ist umgangssprachlich die Abmeldung des Beitragskontos beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Ohne anerkannten Grund wie Umzug, Zusammenzug, Auswanderung oder Todesfall ist eine Kündigung nicht vorgesehen. Wir prüfen Ihren Grund und reichen die Abmeldung für Sie ein.
In der Praxis meinen beide Formulierungen dasselbe: die Abmeldung des Beitragskontos beim Beitragsservice. Die korrekte Bezeichnung lautet Abmeldung, nicht Kündigung.
Ja, mit einem anerkannten Abmeldegrund können Sie Rundfunkgebühren online kündigen bzw. das Beitragskonto abmelden. Formbote prüft Ihre Angaben und reicht die Abmeldung online beim Beitragsservice ein.
Sie geben Abmeldegrund, Beitragsnummer (falls vorhanden) und persönliche Daten an. Wir prüfen alles und reichen die Abmeldung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ein - Zahlung erst nach erfolgreicher Bearbeitung.
Ja. Pro Wohnung wird nur ein Rundfunkbeitrag fällig. Zahlt Ihr Partner in der gemeinsamen Wohnung bereits, kann Ihr Beitragskonto abgemeldet werden.
Die Eingabe dauert etwa zwei Minuten. Wir reichen den geprüften Antrag in der Regel innerhalb von 6 Werktagen beim Beitragsservice ein. Zahlung erst nach erfolgreicher Bearbeitung.
Die Abmeldung ist ein reiner Meldevorgang gegenüber dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Diese vier Schritte durchlaufen Sie dabei.
Zuerst wird geklärt, welcher anerkannte Grund vorliegt: Wohnungsaufgabe, Zusammenzug, Auswanderung oder Todesfall. Davon hängt ab, welcher Antragstyp beim Beitragsservice eingereicht wird und welche Angaben nötig sind.
Vollständiger Name, die bisherige Anschrift, das Datum, zu dem abgemeldet werden soll, und nach Möglichkeit die neunstellige Beitragsnummer. Ohne Beitragsnummer ist eine Abmeldung ebenfalls möglich, die Zuordnung dauert dann etwas länger.
Unvollständige oder unplausible Angaben sind der häufigste Grund für Rückfragen und Verzögerungen. Grund, Datum, Adresse und Beitragsnummer werden deshalb vor dem Versand gegeneinander geprüft.
Die Eingabe dauert etwa zwei Minuten, die geprüfte Abmeldung wird in der Regel innerhalb von 6 Werktagen eingereicht. Sie erhalten den Einreichungsbeleg per E-Mail. Die anschließende Bearbeitungsdauer beim Beitragsservice liegt außerhalb unseres Einflusses.
Eine Abmeldung ist möglich, wenn die Voraussetzungen für die Beitragspflicht entfallen. Das ist immer dann der Fall, wenn Sie keine eigene Wohnung mehr innehaben oder der Beitrag für Ihre Wohnung bereits von einer anderen Person gezahlt wird.
Wenn Sie Ihre Wohnung aufgeben und keine neue eigene Wohnung beziehen, endet die Beitragspflicht. Das betrifft zum Beispiel den Umzug in ein Pflegeheim oder die Auflösung eines Haushalts.
Für jede Wohnung wird nur ein Rundfunkbeitrag fällig. Ziehen Sie mit einer Person zusammen, die bereits zahlt, kann Ihr eigenes Beitragskonto abgemeldet werden.
Wenn Sie Deutschland dauerhaft verlassen und Ihre Wohnung aufgeben, entfällt die Beitragspflicht. Ein vorübergehender Auslandsaufenthalt mit beibehaltener Wohnung reicht dafür nicht aus.
Verstirbt die beitragszahlende Person und wird die Wohnung aufgelöst, wird das Beitragskonto abgemeldet. Wird der Haushalt von einer anderen Person weitergeführt, ist eine Übertragung des Beitragskontos erforderlich.
Der Rundfunkbeitrag richtet sich nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV). Nach § 8 RBStV ist auch das Ende des Innehabens einer Wohnung anzuzeigen. Die Abmeldung ist damit eine Anzeigepflicht der beitragspflichtigen Person.
Nach § 7 Abs. 3 RBStV endet die Beitragspflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen für die Beitragspflicht entfallen. Maßgeblich ist der Monat, in dem Sie die Wohnung aufgeben oder der Abmeldegrund eintritt.
Je nach Situation verlangt der Beitragsservice unterschiedliche Nachweise. Bei Wohnungsaufgabe und Umzug ist das in der Regel die Abmeldebestätigung der Meldebehörde, im Todesfall die Sterbeurkunde, beim Zusammenzug die Beitragsnummer der zahlenden Person.
Beiträge, die vor dem Abmeldezeitpunkt entstanden sind, bleiben bestehen. Eine Abmeldung wirkt nicht rückwirkend auf bereits abgerechnete Zeiträume. Offene Forderungen sollten daher unabhängig von der Abmeldung geklärt werden.
Ob Umzug, Zusammenzug, Auswanderung oder Todesfall: Mit Formbote melden Sie Ihren Rundfunkbeitrag ab, ohne selbst Formulare zu suchen. Wir prüfen Ihre Angaben, reichen alles beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ein und senden Ihnen den Einreichungsbeleg per E-Mail.