Sie können hier Ihren Rundfunkbeitrag kündigen. Wählen Sie zunächst den Grund für Ihre Rundfunk Kündigung.
Rundfunkbeitrag online kündigen: Wir validieren Ihre Daten, wählen das richtige Antragsformular und helfen beim korrekten Einreichen beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Möglich ist die Rundfunkbeitrag Kündigung bei Umzug, Zusammenzug, Auswanderung und Todesfall. Privater Online-Service. Kein offizieller Beitragsservice. Der direkte Weg ohne Serviceentgelt ist unter rundfunkbeitrag.de erreichbar.
Ihr Grund für die Abmeldung ist erfasst. Wir wählen automatisch den passenden Antragstyp beim Beitragsservice.
Name, Adresse, Beitragsnummer und Datum. Formatprüfung erfolgt vor dem Versand.
Wir prüfen die Angaben auf Vollständigkeit und reichen die Abmeldung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ein.
Sie erhalten den Einreichungsbeleg per E-Mail. Zahlung erst nach Bearbeitung.
Für die Rundfunk Kündigung geben Sie Ihren Kündigungsgrund, das gewünschte Kündigungsdatum, Ihre Anschrift und nach Möglichkeit die neunstellige Beitragsnummer an. Wir prüfen die Angaben und reichen die Kündigung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ein.
Ja. Sie können den Rundfunkbeitrag kündigen online über dieses Formular: Grund wählen, Daten eingeben, absenden. Wir prüfen die Angaben auf Plausibilität und reichen die Rundfunk Kündigung für Sie beim Beitragsservice ein — Zahlung erst nach erfolgreicher Bearbeitung.
Den Rundfunkbeitrag kündigen Sie beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, sobald ein anerkannter Grund wie Umzug, Zusammenzug, Auswanderung oder Todesfall vorliegt. Formbote prüft die Angaben und reicht die Rundfunkbeitrag Kündigung online für Sie ein.
Rundfunkgebühren kündigen ist umgangssprachlich die Kündigung des Beitragskontos beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Ohne anerkannten Grund wie Umzug, Zusammenzug, Auswanderung oder Todesfall ist eine Kündigung nicht vorgesehen. Wir prüfen Ihren Grund und reichen die Kündigung für Sie ein.
In der Praxis meinen beide Formulierungen dasselbe: das Beitragskonto beim Beitragsservice beenden. Die umgangssprachliche Bezeichnung lautet Kündigung, die korrekte Meldung beim Beitragsservice Abmeldung.
Ja, mit einem anerkannten Kündigungsgrund können Sie Rundfunkgebühren online kündigen. Formbote prüft Ihre Angaben und reicht die Kündigung online beim Beitragsservice ein.
Sie geben Kündigungsgrund, Beitragsnummer (falls vorhanden) und persönliche Daten an. Wir prüfen alles und reichen die Kündigung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ein - Zahlung erst nach erfolgreicher Bearbeitung.
Ja. Pro Wohnung wird nur ein Rundfunkbeitrag fällig. Zahlt Ihr Partner in der gemeinsamen Wohnung bereits, kann Ihr Beitragskonto gekündigt werden.
Die Eingabe dauert etwa zwei Minuten. Wir reichen den geprüften Antrag in der Regel innerhalb von 6 Werktagen beim Beitragsservice ein. Zahlung erst nach erfolgreicher Bearbeitung.
Die Kündigung ist ein reiner Meldevorgang gegenüber dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Diese vier Schritte durchlaufen Sie dabei.
Zuerst wird geklärt, welcher anerkannte Grund vorliegt: Wohnungsaufgabe, Zusammenzug, Auswanderung oder Todesfall. Davon hängt ab, welcher Antragstyp beim Beitragsservice eingereicht wird und welche Angaben nötig sind.
Vollständiger Name, die bisherige Anschrift, das Datum, zu dem gekündigt werden soll, und nach Möglichkeit die neunstellige Beitragsnummer. Ohne Beitragsnummer ist eine Kündigung ebenfalls möglich, die Zuordnung dauert dann etwas länger.
Unvollständige oder unplausible Angaben sind der häufigste Grund für Rückfragen und Verzögerungen. Grund, Datum, Adresse und Beitragsnummer werden deshalb vor dem Versand gegeneinander geprüft.
Die Eingabe dauert etwa zwei Minuten, die geprüfte Kündigung wird in der Regel innerhalb von 6 Werktagen eingereicht. Sie erhalten den Einreichungsbeleg per E-Mail. Die anschließende Bearbeitungsdauer beim Beitragsservice liegt außerhalb unseres Einflusses.
Eine Kündigung ist möglich, wenn die Voraussetzungen für die Beitragspflicht entfallen. Das ist immer dann der Fall, wenn Sie keine eigene Wohnung mehr innehaben oder der Beitrag für Ihre Wohnung bereits von einer anderen Person gezahlt wird.
Wenn Sie Ihre Wohnung aufgeben und keine neue eigene Wohnung beziehen, endet die Beitragspflicht. Das betrifft zum Beispiel den Umzug in ein Pflegeheim oder die Auflösung eines Haushalts.
Für jede Wohnung wird nur ein Rundfunkbeitrag fällig. Ziehen Sie mit einer Person zusammen, die bereits zahlt, kann Ihr eigenes Beitragskonto gekündigt werden.
Wenn Sie Deutschland dauerhaft verlassen und Ihre Wohnung aufgeben, entfällt die Beitragspflicht. Ein vorübergehender Auslandsaufenthalt mit beibehaltener Wohnung reicht dafür nicht aus.
Verstirbt die beitragszahlende Person und wird die Wohnung aufgelöst, wird das Beitragskonto gekündigt. Wird der Haushalt von einer anderen Person weitergeführt, ist eine Übertragung des Beitragskontos erforderlich.
Der Rundfunkbeitrag richtet sich nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV). Nach § 8 RBStV ist auch das Ende des Innehabens einer Wohnung anzuzeigen. Die Kündigung ist damit eine Anzeigepflicht der beitragspflichtigen Person.
Nach § 7 Abs. 3 RBStV endet die Beitragspflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen für die Beitragspflicht entfallen. Maßgeblich ist der Monat, in dem Sie die Wohnung aufgeben oder der Kündigungsgrund eintritt.
Je nach Situation verlangt der Beitragsservice unterschiedliche Nachweise. Bei Wohnungsaufgabe und Umzug ist das in der Regel die Abmeldebestätigung der Meldebehörde, im Todesfall die Sterbeurkunde, beim Zusammenzug die Beitragsnummer der zahlenden Person.
Beiträge, die vor dem Kündigungszeitpunkt entstanden sind, bleiben bestehen. Eine Kündigung wirkt nicht rückwirkend auf bereits abgerechnete Zeiträume. Offene Forderungen sollten daher unabhängig von der Kündigung geklärt werden.